eine lebensgeschichte um die Kunstfreiheit.

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bsucher
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eine lebensgeschichte um die Kunstfreiheit.

Beitragvon bsucher » 19.05.2003, 15:01

Wer hilft das unsagbare sagbar zu machen.
Wer es soziologisch formulieren kann, kann ja mal eigene oder anderleute Ansicht melden.
Als legastheniker hab ich da mehr mit der rechtschreibung schwierigkeiten , was nicht heißt das ich die Angelegenheit nicht zu Recht soziologisch beschreibe.
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Frage: Was ist, in einem freiheitlichen und demokratischen Rechtssystem der BRD. entartete und unbeliebte Kunst?
Ich meine nicht die oder von Künstler'in geschaffene Werke, sondern Kunst, als Begriff.
Damals als Außenseiterkunst noch keine kultupolitische Heimat hatte, sondern als Experimentierfeld der 68er Mitleidig belächelt, bis politisch verachtet wurde. Und nur Formulierungsstarke Künstlerpersönlichkeiten, sich aus dem Experiment;Außenseiterkunst hervortaten, wie der/die allbekannten Protagonisten: J. Beuys, -HH. Schulte, -Klaus Steak-, W. Vostell und viele mehr.
Waren es Damals wie Heute die Stillen, die aus der absicht und tätigkeit experimentale Kunst keine Politik machten, oder Pressewirksam machen liesen, es waren die 86er Straßenkünstler die damit in den besonderen Bannkreis einer behördliche Machtentfaltung gerieten. Wo Amts- und Oberlandesrichter nichts dagegen einzuwenden haben; dass Straßenkünstler, exemplarisch und spezialpräventiv aus den Fussgängerzonen vertrieben werden, oder ein Bundesverwaltungsgericht, als letzte Beschwerdeinstanz. Einfach mal vermutet: "...Weil die Kunstfreiheit nicht Schrankenlos gewährt ist, der Kunst auch nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise betätigen zu dürfen.
Die politische Absicht ist mir, als betroffener Straßenkünstler, ein gesellschaftspolitischer Hammer, der aber von niemanden wahrgenommen wird, Weil der Richterhirnriss, als Vierte Gewalt im Staate, auch noch
öffentliche Anerkennung findet.
Die politischen Macher, der Behördenvorbehalte zur Kunstfreiheit: Der ehemalige Verkehrsmister Clement, der Petitionsausschuß für das Land NRW. die Gewerkschaft Kunst und nicht zuletzt die Künstlerkolleginnen und Kollegen im Bundesverband-Bildender-Künstler-BBK/Köln- sich auch nur darauf entschuldigen, weil die
Kunstfreiheit nicht schrankenlos gewährt sei, nur das Werk
"(das erschaffen)" der Kunst, dem Kunstschutz unterliegt. aber
nicht mehr das Wirken, das Vermitteln, das verkaufen der Werke, als Straßenkunst.

wenn Frau/Mann Kunstschaffende, das nicht als Angriffargument auf die Kunstfreiheit sehen kann; liegt es daran, das Grundgesetz Art.5 Abs.3 GG. An öffendlicher bedeutung verloren hat, und Straßenkunst so auch in die
Gleichgültigkeit der Medien geraten ist. Wo Straßenkunst nicht als Experiment, sondern der Allgemeinheit, SAtraßenkunst als Tummelplatz für Batiktanten, Wurzelschnitzer, Silhouettenschneider und völlig unbegabte Musik/Debütanten abgewürdigt wird.
Straßenkunst, hat gegen die Öffentlichskeitinteressen der Geschäftemacher in einer Fußgängerzone. keine Kulturpolitische Lobby.
Also ist es wichtig, Absicht und Tätigkeit einer Kunstvermittlung durch Straßenkunst abzuwerten und direkt, als entartete und unbeliebte Kunst zu deklarieren.
Wohl gemerkt, nicht der begabte oder unbegabte Straßenkünsler, als einzelner, wird politisch gemacht, sondern der Unwert seiner Kunstvermittlung aus dem Kunstschutz rausgenommen.
Also besser kann ich das als Laie, Soziologisch nicht erklären.
Mir bleibt als Einzelner nur eine Verfassungbeschwerde aus dem Bauch raus zu machen. Die permanente Spaltung der Kunstfreiheitsgarantie in einen Werk und Wirkbereich, ist meiner Sicht, ein Politikum gegen die Verfassungsordnung
allgemein.
Denn wo dem einzelnem die Kunstfreiheit genommen werden kann, kann die Kunstfreiheit jedem genommen werden.
Das wird mit dem höchstrichterlichem Prüfbescheid (-1-BvR-183-81-) keineswegs anders gesehen. Und im Ergebnis mit aller deutlichkeit hervorgehoben; Dass die Bundesverwaltungtsrichter spinnen; Hier behaupten zu wollen: "...Dass der Kunst nicht erlaubt sei, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art betätigen zu dürfen.
Darauf muss hier auch nicht weiter eingegangen werden. Denn der Beschwerdeführer wollt nur festgestellt haben; dass Kunst, mit keinem Erlaubnisvorbehalt aus der Nutzung einer Fußgängerzone verdrängt werden kann. Damit sind die Vordergerichte bereits zutreffend der Regelung ausgegangen, die Verfassungsrechtsprechung, die Konfliktlösung kollidierender Grundrechte in dem "(Mephisto-Urteil)" aufgestellt hat.
Karlsruher Bescheid 1981.
Grübel, grübel: Welches Vordergericht, hat festgestellt das ich keiner Behörde in den arsch muss, ich selbstgemalte Bilder in einer Fussgängerzone vermitteln/verkaufen will. wenn das Bundesverwaltungsgericht doch generell vermutet: das zur Lösung straßenrechtlicher Belange, der Kunst so oder so, nicht erlaubt sein kann, sich in einer Fußgängerzone zu betätigen?
Das einzige Vordergericht was relevant wäre, wäre das Oberverwaltungsgericht-Münster, das in seinem Vorbehalt. wenigstens feststellt; Dass die Straßenkunst zwar nicht durch eine Kommunale, aber jeder anderen Straßenordnung verdrängt
werden darf.
So wird es einem juristischem Laien schwergemacht, den Durchgang festzustellen. Dass es bei der Absicht und Tätigkeit einer Kunstvermittlung, in einer erlaubnisfreien Fußgängerzone, auch nicht mehr um Straßenrechtliche Konflikte allgemeiner Verkehrsrechte handelt, sondern um den kommunikativen Straßengebrauch allgemnein geht.
Ein Thema mit dem sich auch gestandene Rechtsanwälte schwer tun. Und in der rechtswissenschaftlichen "Blackbox", der Datenbank für Juristen, erst nach und nach für das Licht der Öffentlichkeit erkannt wird.
Für mich bedeutet der Bannspruch, Kunst ist keine Kunst in den Fußgängerzonen, erst mal ein Berufsverbot der besonderen Art. Erst die neue Generation Straßenkünstler, in den 90er Jahren kommt in den Genuß mit der Kunstfreiheitsgarantie, in einer Fußgängerzone, auch ein Kommunikationsrecht besitzt, um mit Kunst, ohne jeden staatlichen Vorbehalt nicht nur werken, auch wirken zu dürfen.
Wodurch das Bundesverwaltungsgericht gezwungen ist, die Unheilvolle Weichenstellung, gegen Die Straßenkunst aus 1979 zurückzunehmen. Um damit festzustellen was in der verfassungsprüfung (-1-BvR-183-81-)gemeint ist: dass Straßenkunst durch keinen kommunalen straßenvorbehalt, aus den Fußgängerzonen verjagt werden darf und kann.
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Da klingt mir der neue Slogan wie Hohn.
On the road again !
THE KÖLNER STRASSEN-KUNST-KULTUR-ORDNUNG
Die Stadt Köln begrüßt die ortsansässige und international reisende Zunft der Straßenkünstler/innen. Wir wissen Ihre Anwesenheit als Attraktion für die Stadt zu schätzen.
Unter Mitwirkung erfahrener Straßenkünstler/innen und Vertretern der anliegenden Geschäftsleute haben wir sinnvolle Regelungen getroffen, die uns allen dienen sollen. Jedes Regelwerk offenbart seine Schwächen erst in der täglichen Praxis, deshalb nimmt das Kulturamt ihre schriftlichen Verbesserungsvorschlägen zur Weiterentwicklung gerne entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Kulturamt der Stadt Köln
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Eine befriedigende Sache, wenn Mann, im Prinzip immer schon recht hatte!
Damit kann ich mir in der Stadt Düsseldorf, wo ich jetzt wohne, aber nichts
kaufen, Die Düsseldorfer halten einen Vorbehalt, gegen die Straßenkunst,
immer noch, für unangreifbar Rechtsgültig.
Begründung: uns ist es scheißegal, wie die Kölner die Angelegenheit
handhaben, wir haben in Düsseldorf unsere eigene Straßenordnung, und da läuft, ohne Gewerbeschein auch keine Straßenkunsterlaubnis. Wohl wissend,
dass die Kölner Behörde mir den Gewerbeschein bereits abgenommen haben, um
mir, wie jetzt in Düsseldorf, generell keine Erlaubnis erteilen zu müssen, weil ich keinen Gewerbeschein mehr habe.
Kapiert?
Wie jetzt in Düsseldorf, keine Straßennutzung genehmigen müssen, weil ich keinen Gewerbeschein mehr habe. Bzw. Weil Ich als Dauerquerulant um die Kunstfreiheit, Unmündig wäre einen Gewerbeschein führen zu dürfen.
Ich erspare mir, die Demütigungen eines weiteren Beschwerdegang, der
Regierungspräsident von Köln sich voll damit einverstanden erklärt: Behörde
einem rechthaberichen Querulanten den Gewerbeschein wegnimmt, um keine Erlaubnis für die Straßenkunst erteilen zu müssen.
So hat es wieder mal viel Gerichtsbarkeit gedauert. Das Oberverwaltungsgericht-Münster Jahre später, bescheinigt: Dass Straßenkünstler, für die Erlaubnisfreie Straßenkunst in den Fußgängerzonen, auch keinen Gewerbeschein benötigen.
auch diese Gerichtsweisung bringt nichts.
Bei den "Behörden" längst als Feindbild Nummer "Eins" abgewürdigt. Ist die Düsseldorfer Behörde lediglich bereit zu erklären: Ok. Ok! Du brauchst keinen Gewerbeschein, aber immer noch unsere Zustimmung Straßenkunst machen zu dürfen, und eine Dürfenbescheinigung bekommste von uns nicht!
Nach (§40 VwGO) können wir eine Erlaubnis für eine Kunstvermittlung auf der Straße erteilen, müssen aber nicht!
Damit haben Fertig, schleich dich!
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Durch den allgemeinen Vorbehalt verarmt. brauche ich Hilfe, um generell wieder auf die Beine zu kommen, Bilder malen zu können, um sie meiner Art, nunmehr in den Fußgängerzonen oder anderen "ORT'S" erlaubnisfrei vermitteln und verkaufen zu können. "...Da bist aber falsch gewickelt, uns ein schlechtes Gewissen machen zu wollen, Wir haben zwar ein Programm zur Förderung, unschuldig verarmte Künstler, auch verbilligte Werkräume für Bildermaler. Aber wie sie wissen schön demokratisch, die Reihe nach, da stehen schließlich noch 300 andere
in der Warteschleife.
Auf meine Frage wieso seit Antragstellung 1981 von den 300 Damals, 1999 kein einziger in der Warteschleife vorgerückt wurde, läßt der Oberbürgermeister und der Kulturdezernent der Stadt Düsseldorf unbeantwortet. Zuletzt kommuniziert Kulturbehörde nicht mehr mit mir, Ich werde wieder zur Un/Person gemacht, der lästige Fragen stellt.
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Ich aber meine, dass mir durch das konzertierte Berufsverbot, durch öffentliche Gewalt, nicht nur ein Immaterieller, sondern auch ein materieller Schaden entstanden ist, wie Reich könnte ich heute sein hätte man mich in den zurückliegenden dreißig jahren mit meiner Kunst wirken lassen, Alles im Allem kann man den exemplarischen und spezialpräventiven Vorbehalt, gegen mich als einem einzelnen, eindeutig als Berufsverbot bezeichnen. Nachdem sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf, wieder 2 Jahre Zeit genommen hat, über den Gedankengang zu befinden.
Meint das Verwaltungsgericht-Düsseldorf: "...Dass das Inoffizielle Berufsverbot. Im Jahr 2000 keine Sau mehr interessieren muss. Erst eine
zukünftige Erlaubnisverweigerungen, könne unter dem Gesichtspunkt einer
Geschäftsschädigung begutachtet werden. Holen sie sich die Erlaubnisfreiheit, bei den Behörden und die Sache ist rechtssystematisch gegessen.
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Nach einem jahrzehnte langen Grabenkrieg, bin ich Fix und Foxi, noch
irgendwas von Richter für die Gerechtigkeit erwarten zu dürfen. obwohl ich über
eine Zivilklage Aussicht auf Erfolg hätte. eine Schadensfeststellung
durchzukämpfen.
Finde ich über das Armenrecht wieder mal keinen Rechtsanwalt. Zu kompliziert; winkt man ab. So funktioniert "Unrechten" eben Besser, weil niemand aufsteht zu helfen, oder der Bürger als Künstler zu Arm ist, Recht zu bekommen.
Eine Chance hätte ich noch. ( Die Deutsche Künstlerhilfe) für unschuldig verarmte Künstler. Sinn und Zweck ( Der Deutche Künstlerhilfe) wird von einem Kulturminister NRW. Verwaltet.
Die Verwaltungsfachfrau der "Deutschen Künstlerhilfe" eine Frau: "Krings"
im Hause des Kulturminister NRW. teilt mir also mit: "Nach eigenen Angaben bekommen Sie, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wer Sozialhilfe vom Staat bekommt ist nicht arm, und besser dran, als jeder andere Künstler, der für seine Kunst nebenher einer Brotarbeit nachgehen muß. Künstlerhilfe im Sinne " Der Deutschen Künstlerhilfe" werde; so oder so, (nur) an Künstler vergeben. Die bereits bedeutendes für die Kunst geleistet haben, und dann erst arm oder krank geworden sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Die Gruppenleiterin der Gremien "Deutschen Künstlerhilfe" Frau Krings. Im Auftrag des Kultusministers NRW.

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Mein Gott. wie ich diese Arrogante Person hasse! Gleich dem bekloppten (Justitar Pfennig) von der Gewerkschaft Kunst. für den immer wieder Spruch: Das Straßenkunst nicht von Bedeutung sei: Geschützt oder Gefördert zu werden.
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Grübel, grübel!?
Wie zum Teufel, kann jemand bei einer permanenten Berufsbehinderung, in die
Kunstlandschaft, dieser unsere Gesellschaftsordnung, Kunst von Bedeutung
herein bringen, wenn Behörde ihn nicht läßt? Ich bin wieder mal Sprachlos.
Die permanente Demütigungen, subtiler Hänseleien geht mehr und mehr auf die Psyche. Warum ich Tatsache nicht schon in die Psychiatrie gelandet bin, ist die unsagbare Wut. über meine Ohnmacht. ich geradezu verpflichtet werde,
wie ein Besessener, auf den politischen Unsinn, der Behörden, nicht nur der
Straßenkunst wegen Hinweisen zu müssen.
Die Formel: Dass unschuldig in Not geratene Kunstschaffende, generell so
wenig recht auf "Künstlerhilfe" haben, wie auf die Kunstfreiheitsgarantie
zur Selbsthilfe?
Mein Gott! Wo bin ich mit meinen Frust da nur reingeraten? Ein Normalbürger
nichts mehr versteht, noch nachvollziehen kann, was ich mit meinem Schicksal,
außer dem Jammer, eigentlich noch sagen will?
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Wie komme ich da wieder raus? Ohne Hilfe dritter, als Fürsprecher, geht gar
nichts. Und durch die erzwungene Verarmung bin ich auch für keinen Kredit
mehr solvent, um mir einem Werkraum mit Wohngelegenheit selber helfen zu können.
Die Summe allem Bettelns, Wäre eine subventionierte Werkstatt. In der ich Spät aber nicht zu spät, sicher noch in der Lage käme, mit meiner Werkerfahrung bedeutende Kunst für diese unsere Gesellschaftsordnung zu schaffen, wenn man es dann einem Hilfsbedürftigen zuließe. Um nicht ganz in Resignation zu versinken.
Grüße ich jeden, der mir mit einer Idee zur Selbsthilfe helfen wollen kann.

Mit freundlichen Gruss
G. Rupp
wenn ich lügen muß, sag ich die wahrheit. sag ich die Wahrheit muss ich lügen.

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Re: eine lebensgeschichte um die Kunstfreiheit.

Beitragvon gelbsucht » 24.05.2003, 21:48

Lieber Herr Rupp,

danke für diesen Einblick in ihr Unglück. Ich wünschte, ich wüsste eine Lösung.

Aber eins habe ich mich dann doch die ganze Zeit gefragt: was hindert sie? Irgendwie erscheint es mir so, als hätten sie die ganze Zeit die Gerichte bestürmt, um Brief und Siegel zu bekommen, dass niemand sie hindern kann, ihre Kunst auszuüben. Aber wo ist ihr Mut zur Freiheit? (Ich hoffe das klingt jetzt nicht wie Hohn!) Die Frage ist: was haben sie zu verlieren? Sie müssten jetzt mal den Spieß umdrehen. Gehen sie auf die Straße, vermitteln sie ihre Kunst und warten sie ab. Das Schlimmste, was Ihnen passieren kann, ist, man zehrt sie vor den Kadi und dort können sie sich dann auf ihr von der Verfassung geschütztes Recht berufen und auf ihre soziale Lage, die sie dazu genötigt hat, und die anderen sind in der Pflicht zu argumentieren und zu rechten. Ich meine, wenn ich sie richtig verstanden habe, brauchen sie noch nicht mal einen Gewerbeschein, alles wogegen sie also verstoßen würden, ist diese bescheuerte städtische Straßenordnung. Lassen sie mich noch hinzufügen: ich möchte sie natürlich nicht dazu ermutigen, deliquent zu werden. Ich denke, sie werden besser als ich in diesem Fall Risken und Chance abwägen können. Vielleicht bin ich auch ein bisschen naiv. Aber auf die Straße gehen, und sich nicht daran hindern lassen, Kunst zu vermitteln, scheint mir noch die beste, würdigste Art des Protestes zu sein. Machen sie die Ungerechtigkeit öffentlich, anstatt still und heimlich gegen die Windmülen der Justiz anzurennen.

;-) gelbe grüsse :-)
"Ein Kluger bemerkt alles - ein Dummer macht über alles eine Bemerkung." (Heinrich Heine)

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Re: eine lebensgeschichte um die Kunstfreiheit.

Beitragvon Frantisek Stracka » 26.05.2003, 11:36

Sehr geehrter bsucher!

Wo liegt ihr Problem? Nehmen Sie Abschied von der Straßenkunst. Nicht jeder ist dazu geboren. Schreiben Sie Gedichte. Schreiben Sie Kurzgeschichten. Schreiben Sie Novellen.
Besser: Beschäftigen Sie sich mit dem wahren Sinn ihres Lebens. Das kann nicht der Kampf gegen die Justiz sein. Besuchen sie Motivationskurse. Üben Sie Entspannung durch menatles Training. Seien Sie entspannt, ruhig und tatkräftig.
Am Besten: Werden Sie reich und bauen sie sich Vitamin B auf. Erst dann können sie der Stadtverwaltung zeigen, wo der Hammer hängt. Denn dann haben Sie die Mittel
dazu.
Wut und Hass sind schlechte Ratgeber. Was Ihnen so ungerecht erscheint mag in Wahrheit ihr Segen sein. Machen Sie eben die Träume wahr, die sich verwirklichen lassen. Erschaffen Sie sich neu. Horchen Sie in sich hinein. Welche Talente haben Sie ausser diesen sinnlosen Kampf? Womit verschwenden sie noch ihre Zeit?

Sie werden sehen: Sie sind zu Großem geboren. Sie müssen nur wollen.

Hochachtungsvoll,

F.S.
Besorgen sie sich Reichtum; wenn möglich mit Anmut. Und wenn nicht, so sehen sie zu, dass sie auf alle Fälle trotzdem reich werden!

gelbsucht
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Re: eine lebensgeschichte um die Kunstfreiheit.

Beitragvon gelbsucht » 26.05.2003, 20:46

Werter Herr Stracka,

das ist nicht Ihr Ernst, oder? Sie appellieren hier an einen Menschen mit den Worten: "Schreiben Sie Gedichte. Schreiben Sie Kurzgeschichten. Schreiben Sie Novellen." Sie - ausgerechnet Sie? - motivieren den Menschen zur Kunst? Herr Stracka, ich bitte Sie, damit untergraben Sie aber Ihre ganze Reputation und Glaubwürdigkeit.

Dabei sind Sie es doch, der hier wirklich helfen könnte. Es sind doch ganz konkrete und grundlegend ökonomische Probleme, die der arme Mann zu bewältigen hat. Eines dieser Probleme liesse sich in Ihrer Sprache etwa so fomulieren: Wie löse ich mein Vertriebsproblem und erhöhe damit den seit zwanzig Jahren stagnierenden Absatz meiner Produkte? Ich stelle mir das so vor: die reale Straßenkunst wird kurzerhand auf die virtuelle Piste verlegt. Vertrieb übers Internet. Keine lästige städtische Straßenordnung. Basta. Wo kann Kunst besser "vermittelt" werden? Wo ist die Freiheit des Schaffenden am größten, wenn nicht im virtuellen, multimedialen Straßenzirkus? Gibt's schon eine Domain mit dem Namen "www.strassenkuenstler.de"?

Bleiben noch zwei ungelöste Probleme:

a.) Wie kommt der Mann zu seiner Entschädigung? Ich glaube aber die Chancen diesbezüglich, und da werden Sie mir sicher zustimmen, sind denkbar schlecht. Das soziologische Stichwort heißt: Verantwortungsdiffusion. Hier jemandem habhaft zu werden und vor allem: diesen jemand haftBAR zu machen für die ausgebliebenen Umsätze dieser kreativen Ich-AG, das ist ein Unterfangen ohne Aussicht auf Erfolg. Und DIE Bürokratie lässt sich schlecht vor's Gericht zerren.

b.) Wie kommt der Mann an "subventionierte" Werkräume? Ich weiß, Herr Stracka, von Subventionen halten Sie nun gar nichts. Aber es muss doch auch hierfür irgendwelche neokapitalistischen Alternativen geben!

Mit gelben Grüssen,

G.S.
"Ein Kluger bemerkt alles - ein Dummer macht über alles eine Bemerkung." (Heinrich Heine)

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Re: eine lebensgeschichte um die Kunstfreiheit.

Beitragvon razorback » 26.05.2003, 22:55

Herr Gruber, zu ihrem Problem nur noch ein zusätzlicher Hinweis: Köln ist soooo weit von Düsseldorf gar nicht entfernt.

Ich frage mich aber: Welches ist Ihre Kunst? Und geht es ihnen wirklich darum, diese Kunst zu betreiben, oder ist der juristische Sieg längst wichtiger geworden.

Gefreut hat mich aber wieder der Herr Stracka:

Beschäftigen Sie sich mit dem wahren Sinn ihres Lebens. (...) Besuchen sie Motivationskurse.


:-D B-) :-D

Darf man das zitieren? :-D
O You who turn the wheel and look to windward,
Consider Phlebas, who was once handsome and tall as You

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Re: eine lebensgeschichte um die Kunstfreiheit.

Beitragvon Frantisek Stracka » 27.05.2003, 00:11

Sehr geehrter Herr razorback!

Selbstverständlich, selbstverständlich. Ich hoffe darüber hinaus, dass es Herrn Rupp geholfen hat.

Hochachtungsvoll,

F.S.
Besorgen sie sich Reichtum; wenn möglich mit Anmut. Und wenn nicht, so sehen sie zu, dass sie auf alle Fälle trotzdem reich werden!


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